Stornierung durch die Pension Otto:
- Sollten außerplanmäßige Bauarbeiten in der Pension stattfinden.
- Sollten es aus krankheitsbedingten Gründen z.B einer Corona Infektion dem Inhaber, Nacim Michael Halbach, nicht möglich sein, Ersatz für Ihn zu organisieren.
- Sollten Sie gegen unsere Hausordnung verstoßen oder in der Vergangenheit ein Hausverbot gegen Sie ausgesprochen wurde.
- Sollten behördliche Verbote oder Einschränkungen erteilt werden, die uns die Beherbergung nicht ermöglichen. Darunter fallen alle Vorgaben des Landes sowie des Bundes.
- Zimmer Buchungen, die nur eine Nacht dauern können mit einer Vorlaufzeit von mindestens 35 Tagen aus unwirtschaftlichen Gründen durch die Pension Otto storniert werden.
- Sollten Sie nicht alle Buchungsrelevanten Daten wie z.B. alle Gäste-Namen oder Personalausweis ID übermittelt haben, bei einer Buchung die älter ist als 30 Tagen, nehmen wir uns das Recht raus, Ihnen mit einer Vorlaufzeit von 30 Tagen vor Anreise, Ihre Zimmer zu stornieren. Sollte dies passieren, haben Sie keine Preisgarantie für eine etwaige Neubuchung .
Jeder einzelne Punkt zählt zu den in der Hausordnung aufgeführten „sonstigen wichtigen Gründen und der höheren Gewalt“ und kann zu einer Aufhebung des Beherbergungsvertag zwischen Gast und der Pension Otto führen.
Sollten Sie Verständnis Fragen haben, bitten wir Sie uns zu kontaktieren, damit es im Nachhinein zu Unannehmlichkeiten kommt.