Informationen zur Kulturförderabgabe

Die Stadt Köln erhebt ab 1. Dezember 2014 eine Kulturförderabgabe zur Besteuerung von entgeltlichen privaten Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben.

Informationen sowie die erforderlichen Formulare finden Sie zum Nachlesen hier.

Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe (KFA-Satzung) im Gebiet der Stadt Köln. Klicken Sie bitte auf Satzung und wir leiten Sie zum entsprechenden Dokument weiter.

Amtlicher Vordruck zur Erklärung der beruflich zwingenden Erforderlichkeit der Beherbergung. Klicken Sie bitte auf Vordruck und wir leiten Sie zum entsprechenden Dokument weiter. Dieser ist spätestens bei check out abzugeben. Das nachreichen ist nicht gestattet.

Häufig gestellte Fragen. Klicken Sie bitte auf Fragen und wir leiten Sie zur entsprechenden Seite weiter.

Kontaktdaten

Wir haben eine Hotline und eine E-Mail-Adresse zur Kulturförderabgabe eingerichtet. Montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr und mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr beantworten wir Ihre Fragen zu der neuen Abgabe fachkundig unter der Rufnummer 0221 / 221-96913.

Sie können Ihre Fragen auch gerne per E-Mail an uns richten:

kulturfoerderabgabe@stadt-koeln.de